LEISTUNGSBILD und LEISTUNGSUMFANG
LEISTUNGSSTUFE 1
1.2 Beratung bei der Erarbeitung des Planungskonzeptes. Ausarbeitung technischer Lösungsvorschläge durch Skizzen unter Berücksichtigung architektonischer-, technischer- und bauphysikalischer Anforderungen.
1.3 Beratung bei Verhandlungen mit Behörden. Beratung bei baurechtlichen Fragestellungen.
2.2 Erstellung der Konstruktionsbeschreibungen. Zusammenstellung der besonderen Eigenschaften und Qualitäten der Konstruktionen.
2.3 Beratung bei der Bewertung der Angebote. Beratende Teilnahme an den Vergabegesprächen.
2.4 Prüfen der für die Ausführung freizugebenden Pläne der ausführenden Firma.
Bei den Leistungen des Fachingenieurs für Fassadentechnik handelt es sich um Planungsleistungen für Fassadenkonstruktionen mit besonderen Anforderungen in Ergänzung zum Leistungsbild des Objektplaners.
Die HOAI erfasst aus Sicht der Vergütung Planungsleistungen, die zur Errichtung eines Objekts im Allgemeinen notwendig sind. Die Leistungen der Fassadentechnik umfassen die Fachingenieurleistungen für die Fassade ergänzend und vertiefend während der Objektplanung.
Hierbei werden insbesondere die folgenden Leistungen durch den Fachingenieur für Fassadentechnik in Abstimmung mit den Planungsbeteiligten bzw. dem Auftraggeber erbracht:
• Untersuchung von Varianten zur Umsetzung der Entwurfsidee des Objektplaners
• Umsetzung und Auslegung der energetischen Anforderungen an die Fassade
• Materialauswahl und Optimierung im Hinblick auf Wartung, Reinigung, Revision und Lebensdauer (Nachhaltigkeit)
• Kostenermittlung für unterschiedliche Material- und Konstruktionsvarianten
• Prüfen der Verwendbarkeit von Systemlösungen
• Anpassung von Systemlösungen auf die objektspezifischen Anforderungen ohne Veränderung der nachgewiesenen Eigenschaften
• Konstruktive Anpassung von Systemlösungen mit Veränderungen der nachgewiesenen Eigenschaften
• Objektspezifische Weiterentwicklung von Standardkonstruktionen
• Neuentwicklung von Fassadenkonstruktionen
• Optimierung der Energieeffizienz und Behaglichkeit nach den Vorgaben des Bauphysikers/Fachplaners für Technische Ausrüstung in Bezug auf die Fassadenkonstruktion bzw. den Sonnenschutz mit besonderen Anforderungen
• Auslegung der Konstruktion und der Materialkomponenten auf Behaglichkeitskriterien und ökologische Aspekte
• Beratung zu Montagemöglichkeiten und Bauabläufe
Die Erbringung der vorgenannten Leistungen stellt eine „Besondere Leistung“ bezogen auf die Grundleistungen der HOAI für die Objektplaner dar.